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Was ist ein Aufstehbett?

Beim Dreh-/ Sitz- und Aufstehbett Rotadorm handelt es sich entsprechend dem Medizinproduktegesetz (MPG) und Sozialgesetzbuch V § 33 und XI § 40 um ein medizinisches Hilfsmittel, welches zur erneuten Teilhabe des Patienten an seiner Umwelt und zur Minimierung der physischen Belastung sowohl für den Patienten als auch für die Pflegenden führen kann. 

Behindertengerechte Betten mit Sitz- und Aufrichtfunktion sind stufenlos motorisch verstellbar. Die Ausstattung umfasst eine mehrfach verstellbare Liegefläche mit Einstellmöglichkeiten von Kopf- und Fußteil.

Das Bett kann auf Knopfdruck aus der Liegeposition in eine nach vorne offene, sesselähnliche Sitzposition überführt werden, die aus dem Sitzen heraus eine Mobilisierung des Patienten ermöglicht.

Beispiel-Ablauf: Rotadorm Care (ohne Matratze)

Für wen ist ein solches Bett geeignet?

Die Indikationsstellung für das Dreh-/ Sitz- und Aufstehbett Rotadorm gilt bei allen Erkrankungen oder Behinderungen, bei denen der Patient aufgrund seiner Gelenke, geringen Muskelkraft oder Schmerzen den Bewegungsablauf des Aufstehens zum Sitzen (Umsetzen in den Rollstuhl) – und umgekehrt – mit oder ohne Hilfe nicht durchführen kann, bzw. bei der die Hilfsperson körperlich stark überlastet wird.

Dies gilt insbesondere bei folgenden Krankheitsbildern:

  • Multiple Sklerose (MS) 
  • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) 
  • Morbus Parkinson 
  • Schlaganfall 
  • Muskeldystrophie 
  • Arthrose 
  • Krebs-Endstadium 
  • Herzinsuffizienz 
  • Osteoporose 
  • Tetraparese  
  • Hemi-, Para-, Tetraplegie 
  • Wachkoma 
  • Apallisches Syndrom
  • Rheumatischer Formenkreis

Was sind Hilfsmittelnummern?

Durch Hilfsmittelnummern werden verordnungsfähige und zuschussfähige Hilfsmittel mit einer zehnstelligen Positionsnummer definiert. Die Grundlage bildet das Hilfsmittelverzeichnis der GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen). Durch die Hilfsmittelnummer wird das eingetragene Produkt eindeutig zugeordnet, um Verwechslungen auszuschließen. 

Durch sorgfältigere Qualitätsprüfung, in der die Funktionstauglichkeit, Sicherheit, die indikationsbezogenen Anforderungen und der medizinische Nutzen des Hilfsmittels nachgewiesen worden sind, wird das Produkt mit entsprechender Hilfsmittelnummer im Hilfsmittelverzeichnis der GKV aufgenommen. Die Nummer erleichtert die Bearbeitung und Kommunikation mit der Krankenkasse.

Nachfolgend als Beispiel die Hilfsmittelnummern für zwei Aufstehbetten sowie einen Einlegerahmen mit Aufstehfunktion:

Ich würde gerne mehr über das Aufstehbett erfahren – an wen kann ich mich wenden?

Unser Team hilft Ihnen gerne dabei, das richtige Pflegebett zu finden. Schreiben Sie uns einfach eine Mail an info@iskomed.de oder rufen Sie an für eine direkte und persönliche Beratung: 0921 150845-0. Unter Kontakt finden Sie zusätzlich unsere Öffnungszeiten.

Als Starthilfe zur Bettensuche steht Ihnen unser Bettenfinder zur Verfügung. Durch die verschiedenen Auswahlmöglichkeiten können Sie hier bereits vorab die Suche nach dem passenden Pflegebett verfeinern.

Auf allen Produktseiten – und ebenso nachfolgend – finden Sie zusätzlich ein Formular, über das Sie bequem eine Anfrage absenden können. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!

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